Sonderbauten_
Zur Gattung der Sonderbauten gehören Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsräume, Hochhäuser, Garagen, Schulen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Industriebauten.
Für sie gelten es spezielle Regelungen die insbesondere den vorbeugenden Brandschutz angehen.
Auf Anfrage lasse ich Ihnen Referenzen aus diesem Tätigkeitsfeld zukommen.
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