Sonderbauten_

Zur Gattung der Sonderbauten gehören Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsräume, Hochhäuser, Garagen, Schulen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Industriebauten.

Für sie gelten es spezielle Regelungen die insbesondere den vorbeugenden Brandschutz angehen.

Auf Anfrage lasse ich Ihnen Referenzen aus diesem Tätigkeitsfeld zukommen..